Sie sind Erbe geworden, es liegt aber kein notarielles Testament oder ein notarieller Erbvertrag vor!

Dann benötigen Sie, um ihr Erbe antreten zu können, einen Erbschein. Ich fertige mit Ihnen zusammen den Erbscheinsantrag in notarieller Form, lasse ein gegebenenfalls vorliegendes handschriftliches Testament von dem Nachlassgericht eröffnen und helfe Ihnen bei der gesamten Abwicklung des Erbfalles.


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