Sollten Sie plötzlich wegen eines Unfalls oder Krankheit handlungsunfähig geworden sein, ist auch der Ehepartner und Verwandte nicht automatisch befugt rechtlich wirksame Entscheidungen für Sie zu treffen.

Ich stehe Ihnen bei der Abfassung von Vollmachten für den Ernstfall zur Seite. Ich berate Sie dahingehend, wie Sie eine gerichtliche angeordnete Betreuung vermeiden und auch für den Fall einer Krankheit Ihren Willen durchsetzen.

Dazu gehört, dass Sie bestimmen, welche Vertrauensperson zu Ihrem Bevollmächtigten wird und welchen Handlungsvorgaben sie folgen soll. Bei der Formulierung dieser Wünsche stehe ich Ihnen als Spezialist für Vorsorge zur Seite.

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