Vor einer Eheschließung ist eine entsprechende Vereinbarung sinnvoll. Ich erarbeite für Sie einen Vertrag der ganz im Sinne beider Ehepartner ist und berate Sie über das gesetzliche Eherecht.
Für den Fall der Ehescheidung versuche ich als neutraler Berater zu vermitteln und erarbeite für Sie einen Scheidungsfolgenvertrag, um so zu einer einvernehmlichen Trennung beizutragen.